Mehr als jeder Vierte blinkt falsch oder gar nicht
Blinken gehört zu den einfachsten Regeln im Straßenverkehr, trotzdem ignoriert sie mehr als jeder/jede vierte Verkehrsteilnehmer/Verkehrsteilnehmerin. Das zeigt eine ÖAMTC-Beobachtung von über 6.200 Abbiegevorgängen im Sommer 2026. Demnach wurde in 27 Prozent der Fälle die Fahrtrichtung falsch oder überhaupt nicht angezeigt.
Zwar hat sich das Blinkverhalten gegenüber früheren Erhebungen verbessert, Entwarnung gibt der Mobilitätsclub jedoch keine. Denn wer auf Blinker oder Handzeichen verzichtet, sorgt nicht nur für Unsicherheit, sondern erhöht auch das Unfallrisiko. Andere Verkehrsteilnehmer müssen schließlich erraten, was als Nächstes passiert. Besonders schlecht fiel die Bilanz bei Radfahrerinnen und Radfahrern aus: Nicht einmal jede/jeder Zweite gab beim Abbiegen das vorgeschriebene Handzeichen.
Während Busfahrerinnen und Busfahrer mit 84 Prozent korrekt angezeigter Fahrmanöver am besten abschnitten, erreichten Pkw-Lenkerinnen und -Lenker 75 Prozent. Bei den Radfahrerinnen und Radfahrern lag die Quote hingegen nur bei 45 Prozent.
Bei ähnlichen Erhebungen 2016 und 2019 lag der Anteil korrekter Blinkvorgänge – damals haben wir nur Kfz-Lenkerinnen und -Lenker beobachtet – bei 62 bzw. 66 Prozent. Der Anstieg auf aktuell 73 Prozent ist zwar erfreulich, dennoch gilt: Verzichtet man auf Blinker oder Handzeichen, müssen andere Personen raten, was man vorhat. Das wirkt sich wiederum auf den Verkehrsfluss aus und kann schlimmstenfalls sogar zu Unfällen führen.
Vorrangstraßen bleiben Blinkfallen
Erhebliche Wissenslücken offenbart die Erhebung bei sogenannten abbiegenden Vorrangstraßen. Dort zeigte nur eine knappe Mehrheit von 56 Prozent den Richtungswechsel korrekt an. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Wer abbiegt, muss dies rechtzeitig und während des gesamten Vorgangs anzeigen.
Vorbildlicher verlief die Kommunikation an Kreuzungen ohne Ampel. Hier wurden 90 Prozent aller Fahrtrichtungswechsel korrekt signalisiert.
Jeder Dritte verlässt den Kreisverkehr ohne Blinker
Besonders auffällig sind die Versäumnisse im Kreisverkehr. Knapp ein Drittel der beobachteten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verzichtete beim Ausfahren auf den Blinker. Gerade dort ist das Signal jedoch entscheidend, damit andere Personen rechtzeitig erkennen können, wer den Kreisverkehr verlässt.
Ein weiterer Dauerbrenner: Viele Lenkerinnen und Lenker blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr. Das ist nicht nur unnötig, sondern laut Straßenverkehrsordnung auch nicht zulässig.
Wer auf Blinker oder Handzeichen verzichtet, riskiert übrigens mehr als nur böse Blicke: Der Strafrahmen reicht bis zu 726 Euro, üblich sind Organstrafverfügungen zwischen 55 und 75 Euro.