Montag, 2. November 2026
Plus Drohnenkurs 26.10.2026 · 11:45

Die ersten Flüge mit der Drohne: Vom Recht bis zur Praxis

Flugtraining am Areal der Käsemacherwelt. Foto: Michael Schwab

Der erfahrene Drohnenpilot Benjamin Hetzendorfer gab in Heidenreichstein einen Kurs für Drohnen-Einsteiger. Neben der nötigen Theorie stand vor allem auch die Flugpraxis im Mittelpunkt. Die NÖN war beim Kurs dabei.

Eine Drohne zu fliegen, ist nicht schwer - doch wer sich rechtlich und sicherheitstechnisch im grünen Bereich bewegen will, muss einige Dinge beachten. Nicht überall darf man mit jeder Drohne fliegen, es gibt Versicherungs- und Registrierungspflichten und bei Film- und Bildaufnahmen auch den Datenschutz zu beachten.

Der Heidenreichsteiner Benjamin Hetzendorfer ist seit über zehn Jahren als Drohnenpilot für Film- und Fotoaufnahmen und als Berater tätig und bietet nun auch Kurse für Einsteiger an. So auch am Freitag in der Käsemacherwelt in Heidenreichstein.

Eine Gruppe von fünf Personen hat sich eingefunden, um sich in Theorie und Praxis mit dem Thema Drohnenfliegen auseinanderzusetzen. Einige haben schon eigenen Drohnen, andere liebäugeln mit einem Kauf. Am Anfang steht die Theorie. Einer der wichtigsten Punkte ist die Klasseneinteilung des Fluggeräts nach Gewicht - je schwerer die Drohne ist, desto strenger sind die Auflagen hinsichtlich des Abstands zu unbeteiligten Personen oder bebauten Gebieten.

Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Sobald eine Kamera an der Drohne angebracht ist, oder das Gewicht über 250 Gramm liegt, ist auch eine Registrierung nötig. „Das gilt auch beim Fliegen in eigenen Garten“, merkt Benjamin Hetzendorfer an. Über 250 Gramm ist auch zumindest der „kleine“ Drohnenführerschein erforderlich, den man mit einer relativ einfachen Online-Prüfung bei der Austro Control erlangen kann.

Fliegen ist nicht überall erlaubt

Da man mit einer Drohne am Luftverkehr teilnimmt, gilt es auch sich vor dem Start zu vergewissern, ob das Fliegen dort, wo man möchte, auch erlaubt ist. In jedem Fall darf eine Höhe von 120 Metern nicht überschritten werden. In der Nähe von Flugplätzen, bei Hubschrauberlandeplätzen oder militärischen Einrichtungen gibt es Verbote und Beschränkungen. Dazu kommen noch vorübergehende Einschränkungen etwa bei Veranstaltungen, die mittels „NOTAM“ (Nachrichten für Luftfahrer) verlautbart werden. Die offizielle Quelle ist die Website „dronespace.at“.Doch dort findet man nur die luftfahrtrechtlichen Beschränkungsgebiete, nicht aber weitere Zonen wie Nationalparks oder Naturschutzgebiete, wo das Fliegen ebenfalls untersagt sein kann. „Im Zweifel immer vorher erkundigen, was erlaubt ist und was nicht - in Nationalparken gibt es konkretes Verbot, bei Naturschutzgebieten kommt es darauf an, etwa ob Brutzeit ist“, rät Hetzendorfer. Er selbst hat die Website drohnenkarte.at ins Leben gerufen, wo auch Naturschutzgebiete und andere heikle Orte wie Justizanstalten angezeigt werden.

Fliegen über fremden Grundstücken - ein „Jein“

Damit diese für Laien doch etwas schwere Kost trotzdem leicht verdaulich bleibt, gibt es Beispiele aus der Praxis und Diskussionen unter den Teilnehmern, wie sie den einen oder anderen Sachverhalt einordnen würden. Da kommt natürlich schnell das Thema Datenschutz auf, bei dem es sowohl bei Drohnenbetreibern als auch in der Bevölkerung teils viel Un- und Halbwissen gibt - und einige Grauzonen.

So darf man zwar grundsätzlich über fremde Grundstücke fliegen, da die Benutzung des Luftraums frei ist, aber nicht länger darüber schweben und filmen. Den Nachbarn oder die Nachbarin mit der Drohne auszuspähen, ist also tabu, in angemessener Höhe zügig über das Grundstück zu fliegen, ohne Aufnahmen zu machen, aber zulässig. „Sofern man es nicht übertreibt, denn dann könnte es als Lärmbelästigung über das ortsübliche Maß hinaus ausgelegt werden“, warnt Hetzendorfer.

Wenn man nicht mehr weiter weis: Knüppel loslassen

Mit dem nötigen theoretischen Wissen geht es ins Freie zur Praxis. Wer keine eigene Drohne besitzt, bekommt eines der gängigen Modelle von Hetzendorfer ausgehändigt. Ein kurzer Check, ob die Propeller in Ordnung und die Akkus voll geladen sind, und es kann losgehen. Im Gegensatz zu Modellflugzeugen sind Drohnen fliegerisch recht einfach zu beherrschen - die Grundregel lautet: Wenn man nicht mehr weiter weis, einfach die Steuerknüppel an der Fernsteuerung loslassen, dann bleibt die Drohne an Ort und Stelle stehen und schwebt still in der Luft.

Das Kamerabild auf der Fernsteuerung hilft bei der Orientierung, wobei man selbst immer Sichtkontakt zur Drohne haben muss, sofern man keine zweite Person als Luftraumbeobachter zur Seite hat. Eines stellen die Teilnehmer schnell fest: So eine Drohne ist ganz schön schnell und wird bald zu einem kleinen Punkt, wenn man zu weit wegfliegt.

Drohne kehrt auf Knopfdruck zum Startort zurück

Wenn das passiert, muss man trotzdem nicht in Panik verfallen. Wenn man auch mit Bildschirm und Karte nicht mehr weiß, wo sich die Drohne befindet, gibt es immer noch die praktische „Return to Home“ - Rückkehrfunktion zum Startplatz. Ein Knopfdruck auf der Fernbedienung, und die Drohne kehrt von selbst per GPS in einer vorher eingestellten Sicherheitshöhe zum Startpunkt zurück. Das Gleiche passiert, wenn der Funkkontakt abreißen oder der Akku leer werden sollte. Notfalls landet die Drohne von selbst dort, wo sie sich befindet, wenn der Strom für die Rückkehr nicht mehr reicht.

Die nächste Herausforderung, die es zu meistern gilt, ist das „seitenverkehrte“ Steuern, wenn die Drohne direkt auf den Piloten zufliegt. Hier hilft es, sich langsam mit kleinen Steuerbewegungen heranzutasten.

Eine Besonderheit der heutigen Drohnen sind diverse Automatikfunktionen, etwa zur Umkreisung eines Objekts oder zur Verfolgung einer Person oder eines Fahrzeuges - auch dass wir vor Ort ausprobiert, unter anderem auch mit dem NÖN-Redakteur, der beim Fotografieren von einer Drohne auf Schritt und Tritt verfolgt wird.

Action mit Videobrille

Während für die üblichen Filmaufnahmen ein ruhiger und gleichmäßiger Flugstil wesentlich ist, gibt es auch Drohnen speziell für dynamische Flugaufnahmen, sogar mit Videobrille und Handcontroller. Hier sieht man beim Fliegen alles live aus Perspektive der Drohne - zulässig ist das nur mit einer zweiten Person als Luftraumbeobachter. In niedriger Höher mit hohem Tempo zwischen Bäumen und Sträuchern herumzuflitzen, macht Spaß - führt aber bei dem einen oder anderen Teilnehmer auch zu Übelkeit.

Bemannte Luftfahrzeuge haben Vorrang

Nach und nach klappt die Beherrschung der Drohnen immer besser, kritische Situationen oder gar Abstürze bleiben aus. Einmal sorgt ein Geräusch für einen raschen Blick zum Himmel - ist da ein Flugzeug im Anflug? Nein, es ist nur ein Traktor mit groben Reifen, aber da Drohnen Nachrang gegenüber bemannten Luftfahrzeugen haben, ist es im Zweifel besser, die Bahn freizumachen und nötigenfalls zu landen.

„Es kommt da immer auf die Entfernung an. Wegen eines Airbus in zehn Kilometern Höhe muss man nicht landen, aber wenn sich der Rettungshubschrauber oder ein Kleinflugzeug in geringer Höhe nähern, dann schon“, erklärt Hetzendorfer. Und wer jetzt auf den Gedanken kommt, den Rettungs- oder Feuerwehreinsatz mit der Drohne zu beobachten oder filmen, sollte ihn besser gleich wieder verwerfen. Denn das ist einerseits verboten, und andererseits könnte es zu Konflikten mit Drohnen der Einsatzkräfte kommen.

Nach etwa zwei Stunden Üben sorgt die Kälte allmählich für klamme Finger und kalte Füße - es folgt die Nachbesprechung bei einem warmen Getränk in der Käsemacherwelt. Gelernt haben an diesem Tag alle Teilnehmer etwas - ob mit oder ohne Vorerfahrung.

Benjamin Hetzendorfer möchte ab Frühjahr 2027 regelmäßig Kurse anbieten - gerade auch, weil zu Weihnachten wohl unter dem einen oder anderen Christbaum eine Drohne liegen wird.