Montag, 2. November 2026
Erneuerbare Energien vor 4 Stunden

Heizungstausch ist ab 2. November förderbar, Sanierungen folgen 2027

Wer seinen fossilen Heizkessel gegen eine Wärmepumpe tauscht, erhält 5.000 Euro Förderung. Foto: Weingartner

Wer seine alte Heizung tauschen möchte, kann ab 2. November 2026 eine Förderung beantragen. Für die thermische Sanierung von Wohngebäuden startet die Antragstellung im Rahmen der Sanierungsoffensive 2027 am 4. Jänner. Je nach Maßnahme sind Förderungen von bis zu 20.000 Euro möglich.

Die neuen Förderbedingungen für den Heizungstausch und den Sanierungsbonus des Bundes liegen vor. Anspruchsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Unterstützung bei der Planung bietet die Energieberatung Niederösterreich mit kostenlosen Beratungen. Ab 2. November 2026 steht ein vorgezogenes Förderfenster für den Austausch fossiler Heizkessel zur Verfügung. Hintergrund sind frei gewordene Mittel aus stornierten oder nicht umgesetzten Projekten. Förderfähig sind Leistungen rückwirkend ab 7. Oktober 2026, die Registrierung muss spätestens bis 31. Dezember 2026 erfolgen.

„Wenn man in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus den fossilen Heizkessel tauschen möchte, kann man sich ab 2. November registrieren und muss nicht bis Jänner warten“, erklärt Maja Oldenburg von der Energieberatung Niederösterreich. Die Förderpauschalen entsprechen bereits den für 2027 vorgesehenen Sätzen: 4.000 Euro für Fernwärme, 5.000 Euro für eine Wärmepumpe und 6.000 Euro für eine Holzheizung. Unter bestimmten Voraussetzungen sind zusätzliche Zuschüsse für Solarthermieanlagen oder Tiefenbohrungen möglich. Voraussetzung bleibt ein Energieberatungsprotokoll.

„Unabhängigkeit von Öl und Gas bringt Sicherheit und Kostenersparnis. Wir können uns nicht abkapseln vom Weltgeschehen, aber wir müssen in unserem Land die Versorgung sichern“, betont Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf. In Niederösterreich habe sich die Zahl der Ölheizungen in den vergangenen fünf Jahren auf knapp 54.000 halbiert. Gleichzeitig sei die Zahl der installierten Wärmepumpen und Solarwärmeanlagen in den vergangenen 20 Jahren auf rund 153.000 Anlagen gestiegen.

Bis zu 20.000 Euro für Sanierungen

Für thermische Sanierungen von Wohngebäuden sind ab Jahresbeginn Förderungen von bis zu 20.000 Euro vorgesehen. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Umfang der Maßnahmen und der erzielten Energieeinsparung.

Bis zu 4.000 Euro gibt es für die Sanierung einzelner Gebäudeteile. Eine Teilsanierung mit einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent wird mit bis zu 10.000 Euro unterstützt. Für umfassende Sanierungen sind bis zu 15.000 Euro möglich, bei Erreichen des klimaaktiv-Standards sogar bis zu 20.000 Euro. Die Förderung ist auf maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.

Sanierungsoffensive: Antrag vor Baubeginn erforderlich

Für Förderungen im Rahmen der Sanierungsoffensive 2027 gilt ein neuer Ablauf: Zunächst muss der Antrag gestellt werden, anschließend erfolgt die Genehmigung und nach Abschluss der Arbeiten die Endabrechnung.

Entscheidend ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahmen eingebracht wird. Förderfähig sind nur Lieferungen und Leistungen, die nach der Antragstellung erfolgen. „Wer einen Heizungstausch oder eine Gebäudesanierung plant, sollte sich daher frühzeitig über die Voraussetzungen informieren und die nächsten Schritte sorgfältig vorbereiten“, rät Oldenburg.